Werte / Code of Conduct

Der Erfolg unseres Unternehmens und unser Arbeiten basieren auf der gemeinsamen Verpflichtung folgender Werte.

Diese Werte dienen uns als Orientierung für unser tägliches Handeln und als Richtgröße,
an der wir uns messen können.

Code of Conduct (Verhaltensrichtlinie)

ERZI-Flock-Technik GmbH & Co.KG
Germanenstraße 3-7
72768 Reutlingen

​​​​​I           Präambel

Die Firma ERZI-Flock-Technik GmbH&Co.KG erkennt ihre soziale Verantwortung an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess Beteiligten als Mittler zwischen dem eigenen Unternehmen und den Anbietern auf den jeweiligen Beschaffungsmärkten Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft.

Das Handeln der Firma ERZI und ihrer Mitarbeitenden orientiert sich insbesondere an den Werten der Integrität und der Fairness.

Die ERZI-Verhaltensrichtlinie ist ein freiwilliger Codex, der unserem Interesse an fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck verleihen soll.

Die ERZI-Verhaltensrichtlinie gilt für die Firma ERZI, unsere Unternehmensführung sowie für alle unsere Mitarbeitenden und dient als Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen unseres Unternehmens.

Die in dieser ERZI-Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen des UN Global Compact (Anhang), den ILO-Konventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen. Die nachfolgenden Ziffern II bis V bilden Mindeststandards und sollen Situationen vorbeugen, die die Integrität unseres Unternehmens und unserer Mitarbeitenden in Frage stellen könnten.

 

Die Firma ERZI beachtet die Grundsätze des Global Compact und wirkt in seiner Geschäftsführung auf deren Zielerreichung hin.

II          Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz

Die Firma ERZI verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Die Firma ERZI verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder in denen sie tätig ist, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

III         1. Korruption/Kartellrecht/Zwangsarbeit/Kinderarbeit

(a)       Korruption

Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitenden auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-) Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen.

Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:

Straftaten in Zusammenhang mit Amtsträgern

Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung von Geschenken über einen längeren Zeitraum) durch die Firma ERZI und deren Mitarbeitende an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeitende im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für die Firma ERZI oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt.

Straftaten im Geschäftsverkehr

Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden.

Die Firma ERZI hat ihren Mitarbeitenden auferlegt, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen.

Geschäftsführung und Mitarbeitende der Firma ERZI dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen der geschäftlichen Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

Die Firma ERZI kann eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden. Die Richtlinie ist transparent innerhalb der Firma ERZI wie gegenüber bestehenden und potenziellen Geschäftspartnern zu kommunizieren (Veröffentlichung).

Die Firma ERZI benennt einen Ansprechpartner, der kontaktiert werden kann, wenn Mitarbeitende der Firma ERZI sich in einem Interessenkonflikt befinden, oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte.

(b)       Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht)

Die Firma ERZI achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält die Firma ERZI die Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).

Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und unzulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, benennt die Firma ERZI für ihre Mitarbeitenden einen Ansprechpartner, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann.

(c)       Zwangsarbeit

Die Firma ERZI lehnt jegliche Form von Zwangsarbeit ab.

(d)       Kinderarbeit

Die Firma ERZI beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Die Firma ERZI verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

III         2. Grundsätze zur sozialen Verantwortung

(a)       Menschenrechte

Die Firma ERZI respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

(b)       Diskriminierung

Die Firma ERZI verpflichtet sich, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitenden aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

(c)       Gesundheitsschutz

Die Firma ERZI gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Die Firma ERZI unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

(d)       Faire Arbeitsbedingungen

Die Firma ERZI achtet das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeitende im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.

(e)       Umweltschutz

Die Firma ERZI ist dem Ziel des Umweltschutzes für die heutige und künftige Generation nachhaltig verpflichtet. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Die Firma ERZI unterstützt umweltbewusstes Handeln ihrer Mitarbeitenden.

(f)        Geschäftsgeheimnisse

Die Firma ERZI verpflichtet ihre Mitarbeitenden, Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt.

IV        Lieferanten

Die Firma ERZI wird die Grundsätze dieser Verhaltensrichtlinie ihren unmittelbaren Lieferanten vermitteln, die Einhaltung der Inhalte der Verhaltensrichtlinie bei ihren Lieferanten bestmöglich fördern und diese auffordern, die Verhaltensrichtlinie ebenfalls zu befolgen. Die Firma ERZI empfiehlt ihren Lieferanten, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, die Verhaltensrichtlinie zu befolgen.

V         Einhaltung

Die Firma ERZI verpflichtet sich, ihren Beschäftigten die in dieser Verhaltensrichtlinie geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt zu machen.

Die Firma ERZI verpflichtet sich, insbesondere durch Gestaltung und ggfs. Anpassung von Richtlinien und Prozessen darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen den Grundsätzen dieser Verhaltensrichtlinie entspricht.

Die Firma ERZI benennt auf Anfrage den verantwortlichen Ansprechpartner für diese Verhaltensrichtlinie, der verbindlich Auskunft über die Einhaltung dieses Verhaltenskodex geben kann. Die Firma ERZI hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen darauf hingewirkt, dass diese Verhaltensrichtlinie durch das Unternehmen ERZI sowie deren Geschäftsführung eingehalten wird. Dies geschieht insbesondere durch die Einführung und Aufrechterhaltung angemessener Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen.

Reutlingen, im Mai 2021

ERZI – Verhaltensrichtlinie

ANHANG / Auszug

United Nations Global Compact

Die zehn Prinzipien

Die Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet aus:

  • Der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • Der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und.
  • Dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:

Menschenrechte

Prinzip 1:       Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und

Prinzip 2:       sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

Prinzip 3:       Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für

Prinzip 4:       die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,

Prinzip 5:       die Abschaffung der Kinderarbeit und

Prinzip 6:       die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

Umweltschutz

Prinzip 7:       Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen.

Prinzip 8:       Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und

Prinzip 9:       die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung

Prinzip 10:     Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.